Versicherungen

Reiserücktrittversicherung:
Jedes Crewmitglied sollte über eine persönliche überall erhältliche Reiserücktritts-versicherung verfügen. Für den Fall, dass der individuelle Törnteilnehmer nicht mitreisen kann (Flugkosten).


Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung für die gecharterte Yacht ist immer im Chartervertrag, den Sie von uns erhalten, inbegriffen. Während der Charterdauer besteht eine Kasko- und Haftpflichtversicherung für Schäden und Verlust durch Feuer, Explosion, höhere Gewalt etc. Nicht gedeckt sind Unfälle, Verletzungen und Personenschäden an Bord, sowie vom Charterer mit an Bord gebrachte Artikel. Eine Personenunfallversicherung ist Sache des Charterers.


Gruppen-Annullation:
Ein gutes Produkt durch Züger Yachting (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung) ist die Annullations-Gruppenversicherung („Skipperversicherung“): Sie versichert den ganzen Törn samt allen Reisekosten für eine Prämie von 5 % der versicherten Summe (Schiff und Einzelflüge) für den Fall, dass der (unersetzliche) Skipper vor Reiseantritt ausfällt und somit die Durchführung für alle Mitsegler gefährdet ist. Dies wird von den gängigen privaten Annullierungskostenversicherungen der Crewmitglieder meist nicht übernommen (Vergleich Hotelarrangement). Fragen Sie uns an.


Kautionsversicherung:
Für jeden Charter ist vor Ort eine Kaution mit der Kreditkarte zu hinterlegen. Die teilweise recht hohen Kautionen kann man durch eine Kautionsversicherung deutlich verringern. Diese Versicherung vermitteln wir oft durch den direkten Charteranbieter vor Ort. Die Prämie beträgt pro Crewmitglied dann recht wenig. So kann man notfalls die kleine Restkaution durch die Bordkasse finanzieren, falls sich ein Schadensfall oder Verlust ereignet. Und die Schuldfrage rückt in den Hintergrund.